Die schwerkranke 62-jährige Frau K. verstarb im Mai 2013 etwa einen Monat nach der Zwangsräumung aus ihrer Wohnung in Essen-Frohnhausen. Ihrem Anwalt hatte sie zuvor telefonisch mitgeteilt, dass sie die Wohnungslosigkeit und der Verlust von Möbeln, aber auch der Verlust der als Vorrat eingefrorenen Nahrungsmittel schwer belaste.
Frau K. war mit dem Jobcenter seit Jahren im Streit über die angemessene Miethöhe und musste einen Teil der Miete selbst tragen. Ob die Mietkürzung des Jobcenters der einzige Grund für Mietrückstände und damit die Wohnungskündigung war, erscheint Frau K.s Anwalt unklar.
Der Wohnungsverlust stellte jedoch für Frau K.s Gesundheit und Wohlbefinden eine erhebliche Verschlechterung dar und kann zumindest anteilig als Todesurache angesehen werden. Dennoch war die Räumung weder durch die zuständige Gerichtsvollzieherin noch einen bei der Räumen ebenfalls anwesenden hochrangigen Sozialamtsvertreter der Stadt Essen verhindert worden. Nach der Räumung hatte die Verstorbene die ihr angebotene Unterkunft in einem Obdachlosenwohnheim als unzumutbar abgelehnt.