Unsere Forderungen:
1. Einführung eines gesetzlich verbrieften existenziellen Grundrechts:
Es soll ein klar formuliertes Recht auf Existenz für jeden einzelnen Menschen eingeführt werden, das einklagbar ist und den Zugang zu den natürlichen Ressourcen sichert. Alternativ können alternative Lösungen* erwogen und gesetzlich verankert werden, um potenzielle gesellschaftliche Spaltungen zu vermeiden.
*) Wie z.B. das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) — in welcher Form auch immer.
2. Sofortige Bekämpfung gesellschaftlicher Ungleichheiten:
Es sollen sofortige Maßnahmen zur Reduzierung von Abhängigkeiten und des Machtmissbrauchs gesetzlich verankert werden, um ein gesellschaftliches Gleichgewicht zu schaffen sowie die Entstehung von Abhängigkeiten zu verhindern bzw. bestehende Abhängigkeiten abzubauen.
3. Förderung der psychischen Gesundheit:
Es sollen Maßnahmen zur Unterstützung und Prävention von psychischen Belastungen umgesetzt werden, um die negativen Auswirkungen von (ständigen) existenziellen Ängsten auf die Gesellschaft zu reduzieren. Es widerspricht dem gesunden Menschenverstand, psychisch beeinträchtigte Menschen in ein Gesellschaftssystem reintegrieren bzw. „wieder eingliedern“ zu wollen, das sie selbst möglicherweise durch existenzielle Ängste belastet hat.
4. Stärkung der Selbstbestimmung und Autonomie:
Es sollen Initiativen zur bedingungslosen Unterstützung und Förderung der Selbstbestimmung und Autonomie jedes einzelnen Menschen, um Manipulation und Kontrolle entgegenzuwirken und die Entscheidungsfreiheit zu gewährleisten, gesetzlich verankert werden.
5. Aufklärung und Bewusstseinsbildung:
Es soll eine breite Aufklärungs- und Bewusstmachungskampagne unterstützt werden, um die Menschen über die Bedeutung eines existenziellen Grundrechts aufzuklären und das Bewusstsein für die damit verbundenen Probleme bzw. die positive Wirkung auf die Gesellschaft zu schärfen.
Unsere Zielsetzungen:
1. Gesetzliche Reformen:
Einbringen von Gesetzesvorschlägen zur Einführung eines existenziellen Grundrechts in die legislative Agenda und Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für dessen Umsetzung.
2. Psychosoziale Unterstützungsprogramme:
Aufbau von psychosozialen Unterstützungsprogrammen und Einrichtungen zur Behandlung und Prävention von psychischen Belastungen, die durch existenzielle Ängste, Nöte und Abhängigkeiten verursacht werden.
3. Stärkungsprojekte und Ermächtigungsinitiativen:
Förderung von Projekten und Programmen, die die Selbstbestimmung und Autonomie stärken, wie zum Beispiel Bildungs- und Beratungsangebote zur Stärkung der Entscheidungsfähigkeit, sowie der Bewusstmachung des Stockholm-Syndroms auf gesellschaftlicher Ebene**, das tief in unserer Gemeinschaft verankert ist.
**) Ein Mensch hat existenzielle Rechte wegen seiner Existenz und nicht aufgrund von Faktoren wie Fleiß, Gehorsam oder Unterwürfigkeit. Diese Erpressung auf der Basis der schwarzen Pädagogik sollte nicht als gottgegeben oder dankenswert angesehen werden.
4. Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen:
Start von Informationskampagnen in den Medien, sozialen Netzwerken und Bildungseinrichtungen, um die Bevölkerung über die Notwendigkeit eines existenziellen Grundrechts aufzuklären und Unterstützung für entsprechende Gesetzesänderungen zu mobilisieren.
5. Politische Mobilisierung:
Organisation von Bürgerinitiativen und Petitionen zur Einleitung eines Volksentscheids über die Einführung eines existenziellen Grundrechts, um politischen Druck für die Umsetzung der Forderungen aufzubauen.